Praxis für Psychotherapie

 

Dipl.-Psych. Sylvia Thiel                    

Psychologische Psychotherapeutin 

 

Kosten

Gesetzliche Krankenkasse

Ich besitze eine Kassenzulassung. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Krankenkasse. Bitte bringen Sie zum ersten Termin Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht innerhalb von 48 Stunden absagen,  muss ich Ihnen einen Ausfallhonorar in Rechnung stellen (90 Euro). Dieses wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab der GKV (EBM). 

 

Krankenkasse

Die Kosten für eine psychotherapeutische Praxis in meiner Praxis werden in der Regel von Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und der freien Heilfürsorge übernommen. Das Verfahren zur Beantragung einer ambulanten Psychotherapie, die Anzahl der erstatteten Sitzungen sowie die Höhe der erstatteten Kosten können sich je nach Kostenträger und Versicherungstarif sehr unterscheiden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Versicherer und fordern Sie die notwendigen Formulare zu Beantragung einer ambulanten Psychotherapie an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte in Justizvollzugsanstalten und Zivildienstleistende. Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall und durch Überweisung durch den Truppenarzt kann ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler kommen Sie selbst für die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung auf. Damit entfallen die Formalitäten eines Psychotherapieantrages und die Registrierung einer Diagnose bei einem Versicherer. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).