Sylvia Thiel

Psychologische Psychotherapeutin

 

Privatversicherte / Beihilfe

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden in der Regel durch die privaten Krankenversicherungen und durch die Beihilfe in voller Höhe übernommen. Der Umfang der Kostenübernahme kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Bitte nehmen Sie daher vor Therapiebeginn Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und prüfen Sie die Rahmenbedingungen für ambulante Psychotherapie in Ihrem Tarif. Ihre Krankenversicherung wird Ihnen Antragsformulare zusenden, die wir gern gemeinsam gemäß den Versicherungsbedingungen ausfüllen können, um Ihre ambulante Psychotherapie zu beantragen. Bei Beginn der ambulanten Psychotherapie erfolgt die Abrechnung dann nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für die probatorischen Sitzungen und Behandlungsstunden a 50 Minuten beträgt aktuell zwischen 100,55 und 153,00 Euro (GOP, Ziffer 870). 

 

Freie Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte in Justizvollzugsanstalten und Zivildienstleistende. Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall und durch Überweisung durch den Truppenarzt kann ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.

 

Selbstzahler

Als Selbstzahler tragen Sie die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung allein. Dies erspart Ihnen das bürokratische Antragsverfahren und gewährleistet Ihnen höchste Diskretion. Auch ist es möglich, die Rahmenbedingungen (Sitzungsdauer und - frequenz), orientiert an Ihren Bedürfnissen flexibler zu gestalten. Das Honorar ist an die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) angelehnt. Beratung und Coaching sowie achtsamkeitsbasierte Verfahren werden ebenfalls orientiert an der GOP vergütet. Sprechen Sie mich gern an, um individuelle Konditionen zu erfahren.

Gesetzlich Versicherte

Für gesetzlich Versicherte biete ich eine Behandlung in meiner psychotherapeutischen Privatpraxis über das Kostenerstattungsverfahren an. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Ihre Suche nach einem Psychotherapeuten bisher erfolglos war und Wartezeiten auf einen Therapieplatz unzumutbar sind. Die Kostenübernahme bedarf in diesem Fall der Genehmigung durch Ihre Krankenkasse nach § 13 (3) des Sozialgesetzbuch V, da ihre Krankenversicherung verpflichtet ist, Ihnen einen freien Psychotherapieplatz innerhalb der zumutbaren Wartezeit von höchstens drei Monaten zu gewährleisten. Ein Link zum konkreten Vorgehen finden Sie auf der Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer. Gerne berate ich Sie zum Vorgehen.